Danke für Ihre Spende und die Unterstützung unserer Arbeit!
Bei Spenden bis zu 200 Euro dient dieser Beleg in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als
Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) gemäß § 50 Abs. 2 Nr. 2
Buchstabe b) EStDV zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt.